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Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens sucht die Jugendhilfe Consulting JHC mit Sitz in Düsseldorf Jugendämter aller Größenordnungen in Nordrhein-Westfalen, die im Rahmen eines Werkstattverfahrens, exemplarisch am Arbeitsfeld „Hilfe zur Erziehung“, die Grundlage und Entwicklungslinien einer Qualitätsentwicklung gem. der gesetzlichen Vorgaben des § 79a SGB VIII erproben und nachhaltig einführen können.

Nach den Erfahrungen des Antragstellers fällt es den Jugendämtern aktuell sehr schwer, die Ziele der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Insbesondere die kleineren Jugendämter in Gebietskörperschaften mit weniger als 50.000 Einwohnern haben kaum personelle Ressourcen, diese Aufgaben zu bewältigen, zumal auch die Jugendhilfeplanung umfassend kaum umgesetzt wird. Aber auch in größeren und großen Gebietskörperschaften gibt es neben Einzelprojekten keine systematischen Qualitätssicherungssysteme.

Zum anderen fehlt es an Handwerkszeug, wie sich Qualitätsentwicklung organisatorisch und fachlich umsetzen lässt sowie in den Jugendhilfealltag zu implementieren wäre.

Die nach wie vor steigenden Kosten der Hilfen zur Erziehung führen in den Kommunen zu nachhaltig erheblichen Steuerungsproblemen. Qualitätsentwicklung ist hierbei eine wichtige Steuerungsvoraussetzung, da erst dadurch die steuerungsrelevanten Systempunkte identifiziert und beeinflusst werden können.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz sieht dies insbesondere in den Aspekten

  • der Verbesserung der Steuerungsprozesse,
  • der Verstärkung von Prävention,
  • der Ausgestaltung sozialräumlicher Ansätze sowie der Überprüfung ihrer rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen,
  • des verbesserten Zusammenwirkens von Leistungen nach dem SGB VIII mit Leistungen nach anderen Sozialgesetzbüchern sowie von Angeboten der Schule.

(Quelle: Beschluss der JFMK vom 06./07.06.2013)

Damit knüpfen wir an die zwei 2014 stattgefundenen Regionalkonferenzen mit dem Schwerpunkt der Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung an, die durch das MFKJKS NRW durchgeführt wurden.


Sollte die große Reform des SGB VIII noch in dieser Legislativperiode vorgelegt und verabschiedet werden, könnten die Veränderungen unmittelbar in eine Qualitätssicherung integriert werden. Einige Themenfelder sind bereits in den Modulen fachlich hinterlegt.


Das Ziel

Die Werkstatt ermöglicht den beteiligten Jugendämtern innerhalb des Förderzeitraums einen systematischen Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems.

Bei Werkstattprozessen liegt ein weiterer positiver Effekt darin, dass die Entwicklung der beteiligten Jugendämter fachlich nicht gänzlich unterschiedlich ausfallen wird und das gewählte Vorgehen zu einer Harmonisierung der kommunalen Vorgehensweise führen könnte.

Die einzelnen Module sind so konzipiert, dass eine Übertragung des Gelernten in andere Felder der Jugendhilfe grundsätzlich möglich ist.

In Anbetracht der beschriebenen Voraussetzungen in den Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen, wollen wir ein Werkstattverfahren durchführen, welches bis Ende 2017 abgeschlossen sein wird.

Da aufgrund der unterschiedlichen Größen der Gebietskörperschaften die Steuerungsfragen unterschiedlich sind, werden drei Cluster von Werkstätten durchgeführt:

  • Cluster I
    Jugendämter in Gebietskörperschaften unter 50.000 Einwohner
  • Cluster II
    Jugendämter in Gebietskörperschaften von 50.000 bis 150.000 Einwohner
  • Cluster III
    Jugendämter in Gebietskörperschaften ab 150.000 Einwohner

In wieweit ein Cluster explizit für Landkreise zustande kommen könnte, hängt von der Anzahl gleicher Interessensbekundungen ab.

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